-
Warnstufe: 3G-Regelung oder PCR-Testpflicht
Am 02.11.2021 ist die kritische Schwelle von 250 Covid-Intensivpatienten in Baden-Württemberg den zweiten Werktag in Folge deutlich überschritten worden. Ab dem 3.11.2021 gilt die Warnstufe. Aufgrund der damit einhergehenden gesetzlichen Vorgaben müssen wir in unserem Erste-Hilfe-Kursprogramm auf die 3G-Regel mit PCR-Test umstellen.
Das heißt für Ungeimpfte und Ungenesene wird für die Teilnahme an einen Kurs ein Nachweis eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) benötigt. Weiterhin ausgenommen von der PCR-Testpflicht in der Warnstufe sind Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Schülerausweis gilt als Testnachweis
Personen ohne den PCR- Testnachweis können nicht am Kurs teilnehmen.
Für Geimpfte und Genesene gilt weiterhin die Nachweispflicht.